Wozu Schulgeld?

Schulen in Trägerschaft der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers finanzieren sich im Wesentlichen aus kirchlichen und öffentlichen Zuschüssen, ergänzt durch das von den Eltern zu zahlende Schulgeld.

Eine Schule in freier Trägerschaft ist für die Finanzierung ihrer besonderen Angebote auf die Erhebung eines Schulgeldes angewiesen, das ausschließlich der jeweiligen Schule zugutekommt.

Höhe des Schulgeldes sowie die Möglichkeit der Schulgeldbefreiung bzw. –ermäßigung

Das Schulgeld beträgt 70 Euro im Monat an allen weiterführenden evangelischen Schulen und 65 Euro an der evangelischen Grundschule für das erste Kind sowie 50 Euro für das zweite Kind. Für jedes weitere Kind wird kein Schulgeld mehr berechnet. 

Es besteht für alle Eltern die Möglichkeit, beim Evangelischen Schulwerk in Hannover einen Antrag auf Schulgeldbefreiung bzw. -ermäßigung zu stellen. Dieser Antrag ist in jedem Schuljahr erneut zu stellen.

Grundsätzlich vom Schulgeld befreit sind:

Bürgergeldempfänger*innen sowie Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, welches dem errechneten Bürgergeld-Satz gleichgestellt ist oder diesen möglicherweise unterschreitet.

Eine Schulgeldermäßigung erhalten Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, jedoch über dem gültigen Bürgergeld-Satz liegen. Diese Überschreitung darf jedoch nicht höher als 25 % sein.

Die Berechnung wird individuell vorgenommen.

Die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten Sie hier über den Link als PDF-Download oder direkt in den Schulen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungswesens zum 01.01.2017 wurde das Einsenden von Belegen im Rahmen der Einkommenssteuerung an das Finanzamt entbehrlich. 

Das Evangelische Schulwerk erstellt daher keine Schulgeldbescheinigungen mehr. Geleistete Zahlungen können mit Kopien der Kontoauszüge belegt werden.

Schulgeld